Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollen, ist im Paragraph 35 und 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wir von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:
1. um Menschenleben zu retten
2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
4. um flüchtige Personen zu verfolgen
5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Blaulicht und Martinhorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Orientierung:
Ruhe bewahren!
Woher kommen die Signale?
In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
Wie viele Fahrzeuge sind es?
Verhaltenshinweise:
Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/ Mofafahrer) achten.
Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt! Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein...
Diese Informationen wurden in einer Broschüre durch folgende Organisationen zusammengestellt: